Allgemeine Reisebedingungen

I. Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH (Stand 09.07.2024)

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zustande kommenden Pauschalreisevertrages für die Marken „Freizeit Aktiv“ und „afrika tours“. Die ARB ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen anderen
Reiseteilnehmer schließt.

Diese ARB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise i.S. der §§ 651a ff. BGB, sondern lediglich einzelne Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Mietwagen) von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH bucht oder Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ausdrücklich als Reisevermittler einer Pauschalreise eines anderen Reiseveranstalters oder einzelner Reiseleistung (z.B. Nur-Flug) oder verbundener Reiseleistungen gemäß § 651w BGB tätig wird und den Reisenden vor Buchung gesondert und unmissverständlich darauf hinweist. In diesen Fällen kommen die Allgemeinen Reisebedingungen/Geschäftsbedingungen des vermittelten Pauschalreiseveranstalters bzw. Leistungserbringers zur Anwendung, sofern diese wirksam einbezogen wurden.

Bei Buchung einer indivuellen Gruppenpauschalreise gelten ergänzend zu den ARB die Besonderen Reisebedingungen für Gruppenreisen (BRB-Gruppe), die im Anschluss an diese ARB ausgeführt sind.

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1 Für alle Buchungswege gilt:

a) Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Abschluss
des Pauschalreisevertrages für die angegebenen Personen verbindlich an.

b) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c) Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als ein neues Angebot, an das Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH auf die Änderung hingewiesen hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegenüber die Annahme des neuen Angebotes ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung des Reisepreises erklärt.

d) Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

1.2 Für eine Buchung, die nicht im elektronischen Geschäftsverkehr gebucht wird, gilt:

Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.

1.3. Für eine Buchung, die im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. im Internet) gebucht wird, gilt:

a) Der Reisenden wird über den Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt unterrichtet.

b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, über die er unterrichtet wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

d) Soweit der Vertragstext von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.

f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).

g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages mit Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung).

h) Der Pauschalreisevertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH beim Reisenden zustande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt.

i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß lit. f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde.

Bei individuellen Gruppenreisen sowie bei Angeboten, in denen enthaltene Flüge oder Übernachtungsleistungen seitens der Leistungsträger von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH dieser gegenüber sofort zur Zahlung fällig werden oder ein Flugticket sofort nach bestätigter Buchung ausgestellt werden muss, behält sich Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH das Recht vor, eine höhere Anzahlung in Rechnung zu stellen. Hierüber wird der Reisende von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vor Buchungsabschluss in einer nach Art. 250 § 3 EGBGB und in der Reisebestätigung in einer nach Art. 250 § 6 EGBGB vorgeschriebenen Weise informiert.

Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, vier Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise durch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht mehr abgesagt werden kann.

2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d. h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung

der Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.

2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen, wie Storno- und Umbuchungsentgelte, sind nach Rechnungsstellung vollständig sofort zur Zahlung fällig.

2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht oder Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht bereit und in der Lage ist oder seine gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt hat.

3. Leistung, Leistungsänderung & Preisänderung nach Vertragsschluss

3.1 Leistung

a) Die Leistungsverpflichtung von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt, der Website von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium (z.B. Social-Media-Kanäle) von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB.

b) Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften, Hotels) sowie von Reisemittlern sind von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.

3.2 Leistungsänderung

a) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen; hierunter fallen insbesondere Flugzeitenänderungen von maximal 4 Stunden. Darüber hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH hat den Reisenden auf einem
dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

b) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gesetzten angemessenen Frist

  1. die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen oder
  2. ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten oder
  3. die Teilnahme an einer von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise unterrichtet.

c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit ist, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.3 Preisänderung

a) Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH bleiben Änderungen des ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preises vorbehalten, wenn sich Änderungen der Wechselkurse, der Treibstoffkosten, der Abgaben wie Hafen- und Flughafengebühren, Einreisegebühren oder Luftsicherheitskosten, sowie Steuererhöhungen auf gebuchte Leistungen, Touristenabgaben oder staatliche Nationalparkgebühren ergeben.

(aa) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vom Reisenden verlangen.

(bb) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben oder Steuern (insbesondere Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, staatliche Nationalparkgebühren) gegenüber Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

(cc) Sofern der Reisepreis wegen Änderung des Wechselkurses erhöht wird, hat Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH dem Reisenden offen zu legen, welchen Kurs er zu welchem Zeitpunkt für die Reiseausschreibung ursprünglich zu Grunde gelegt hat, wobei der Stichpunkt für die Wechselkursänderung nach dem Tag des Vertragsschlusses ist.

b) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren. Eine Preisänderung durch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ist nur dann zulässig, wenn Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet, sowie hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt und dies spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erfolgt; eine Preiserhöhung ist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nur bis 8 Prozent möglich.

c) Der Reisende ist berechtigt, von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH eine Preissenkung bis 8 Prozent aus den gleichen Gründen zu verlangen, die Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zu einer Preiserhöhung berechtigen würden und die Änderungen zu niedrigeren Kosten für Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH führen. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zu erstatten. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

d) Übersteigt die Preiserhöhung 8 Prozent des Reisepreises, kann Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH diese nicht einseitig vornehmen. In diesem Fall ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gesetzten angemessenen Frist

  1. entweder die mitgeteilte Preiserhöhung anzunehmen oder
  2. ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten oder
  3. die Teilnahme an einer von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu erklären.

Wenn der Reisende gegenüber Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist reagiert, gilt die Preiserhöhung als angenommen. Hierüber wird der Reisende von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise unterrichtet. Das Angebot zur Preiserhöhung muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn dem Reisenden gegenüber erfolgen; ein späteres Preiserhöhungsbegehren ist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht möglich.

e) Ist die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

4.Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)

4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH eine angemessene Entschädigung vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Stornopauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH oder dem Reisemittler wie folgt berechnet:

  1. a) allgemeine Stornobedingungen:

    bis zum 31. Tag vor Reiseantritt                                                     20 %
    ab dem 30. Tag vor Reiseantritt                                                      25 %
    ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                      50 %
    ab dem 10. Tag vor Reiseantritt                                                      75 %
    ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
  1. b) Besondere Stornobedingungen

    Gruppenreisen, Sonderangebote sowie einzelne Reisebausteine unterliegen in der Regel besonderen Stornierungsbedingungen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.

4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nachzuweisen, dass Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere, angemessene Entschädigung verlangen kann.

4.5 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, soweit Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH das Entstehen wesentlich höherer Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ausdrücklich empfohlen. Diese ist nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages und kann bei einem Rücktritt vom Reisevertrag generell nicht erstattet werden; gleiches gilt für den Anteil einer in einem Versicherungspaket enthaltenen Reisekostenrücktrittsversicherung.

4.7 Ist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht später als sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH kann der Vertragsübertragung widersprechen, sofern dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Für eine erfolgte
Vertragsübertragung berechnet Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH eine Aufwandspauschale in Höhe von 50.- € je Reiseteilnehmer; dem Reisenden bleibt es unbenommen, Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nachzuweisen, dass nur eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung für den Aufwand angemessen ist. Im Übrigen haften der Ersatzteilnehmer und der Reisende Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstehenden angemessenen und tatsächlich anfallenden Mehrkosten.

5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn

5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für den Reisenden kostenfrei durchgeführt.

5.2 Sofern Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 5.1 Satz 1 vornimmt, werden dem Reisenden bis zum Tag des Eintritts der 2. Stornostufe die Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH durch die Umbuchung entstehenden Aufwendungen in Rechnung gestellt, worunter insbesondere Umbuchungs- oder Stornokosten (bei nicht-erstattbaren Tarifen) für gebuchte Flüge oder Übernachtungs- und sonstige Zielgebietsleistungen fallen. Diese entstehenden und nachweisbaren Aufwendungen werden dem Reisenden vor einer Umbuchung klar und deutlich mitgeteilt, ebenso wie ein aufgrund der Umbuchung geänderter Reisepreis aufgrund tagesaktueller Preise für die bei den Leistungsträgern von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nötigen Neubuchungen oder abweichender Saisonzeiten. Für jede erfolgte Umbuchung wird ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 50. -€ für den seitens Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH entstandenen Arbeits- und Zeitaufwand je Vorgang in Rechnung gestellt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nachzuweisen, dass Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH durch die erfolgte Umbuchung nur eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung für den Aufwand verlangen darf.

5.3 Spätere Umbuchungswünsche des Reisenden als in 5.2 geregelt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4.3 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Gleiches gilt, wenn eine Leistung nicht in Anspruch genommen werden kann, da der Reisende bestimmte Voraussetzungen (z.B. gesundheitliche Vorgaben) nicht erfüllt, obwohl Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH seine vorvertraglichen Informationspflichten diesbezüglich erfüllt hat.
Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH

7.1 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH

a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.

7.2 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen Informationspflichten entstanden ist. Sofern für eine Pauschalreise ausweislich der Reiseaus- bzw. Reisebeschreibung besondere Voraussetzungen durch den Reisenden erfüllt werden müssen (z.B. gesundheitliche Vorgaben), stellt ein Verstoß dagegen ein vertragswidriges Verhalten dar. Kündigt Freizeit-Aktiv
Studienreisen GmbH, so behält Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1 Reiseunterlagen

Der Reisende hat Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er trotz rechtzeitiger Restzahlung die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. E-Ticket-Belege, Hotelvoucher) nicht innerhalb der von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH mitgeteilten Frist erhält.

8.2 Mängelanzeige

Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH direkt gegenüber bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhandenen Vertreters von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nebst dessen Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH für eine Reisemängelanzeige sind der Reisebestätigung zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.

Der Vertreter von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Soweit Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

8.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH verweigert wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:

  1. Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadensanzeige (P. I. R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH - sofern der Flug im Rahmen der Pauschalreise über Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gebucht wurde - lehnen in der Regel diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt wurde und die schriftliche Geltendmachung eines Schadens bei einer Gepäckbeschädigung nicht binnen 7 Tagen und bei einer Gepäckverspätung nicht binnen 21 Tagen nach Aushändigung erfolgt ist.
  2. Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 anzuzeigen, sofern der Flug Bestandteil der bei Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gebuchten Pauschalreise ist und der Reisende reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend machen will.

9. Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von der Haftungsbeschränkung unberührt.

9.2 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Eintrittskarten für Sportveranstaltungen oder andere Events, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH sind. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet jedoch für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH ursächlich waren.

9.3 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise in Anspruch genommen werden und nicht von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH oder deren Vertreter vor Ort, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung

10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften Datenträger geltend zu machen.

10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist beginnt
mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

10.3 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH freiwillig daran teilnehmen, wird Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren. Bei Vertragsschluss im elektronischen Rechtsverkehr wird auf die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verwiesen.

11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

11.1 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht, nicht ausreichend oder falsch informiert hat.

11.3 Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Reisenden informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH den Reisenden über den Wechsel informieren. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf folgender
Internetseite abgerufen werden: https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH findet deutsches Recht Anwendung.

13.2 Der Reisende kann Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem
Drittland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

  1. wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder
  2. wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

II. Besondere Reisebedingungen für Gruppenreisen (BRB-Gruppe) (Stand 09.07.2024)

Die nachstehenden Besonderen Reisebedingungen (BRB-Gruppe) gelten ergänzend zu den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH bei Gruppenpauschalreisen. Gruppenpauschalreisen im Sinne dieser BRB sind Reisen, die von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH als Reiseveranstalter organisiert und veranstaltet werden und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber (nachfolgend GV genannt) für einen bestimmten Teilnehmerkreis (= „geschlossene Gruppe“) gebucht werden. Der GV hat hierbei die Stellung eines Vertreters der jeweils angemeldeten Reisenden.

  1. Bei Gruppenpauschalreisen können die Sicherungsscheine oder ein Sicherungsschein, der für die ganze Gruppe gilt, auch dem GV zur treuhänderischen Verwahrung für alle Reisenden übergeben werden.
  2. Bei Gruppenpauschalreisen sind der GV bzw. seine Mitarbeiter oder Beauftragten nicht für Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH inkassobevollmächtigt – dennoch erfolgt im Rahmen einer Gruppen-Pauschalreise die Zahlung an Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH in einer Summe durch den GV. Soweit der GV den Reisepreis der Mitreisenden einsammelt, ist die Zahlungsverpflichtung der Mitreisenden gegenüber Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH erst dann erfüllt, wenn der GV den Reisepreis an Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH geleistet hat.
  3. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet bei Gruppenpauschalreisen für die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Leistungen nach Maßgabe der ARB.
  4. GV bzw. deren Mitarbeiter oder Beauftragte sind von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben sowie Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen bzw. den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
  5. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, die vom GV zusätzlich zu den vertraglichen Leistungen von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Reisenden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom GV organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort und nicht im vertraglichen Leistungsumfang von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise, sowie Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw. am Zielort.
  6. Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des GV oder eines von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH lediglich vermittelten Reiseführers vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für mit Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH nicht abgestimmte Änderungen der vertraglichen Leistungen, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern bzw. Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Reisenden.
  7. Soweit für die Haftung den Reisenden gegenüber an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem GV und Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH vereinbarte Reisepreis des betreffenden Reiseteilnehmers maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Zuschlägen jedweder Art, welche vom GV gegenüber den Reisenden in eigener Verantwortung berechnet werden.
  8. Der GV ist nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Reisemängel für Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH entgegenzunehmen. Er ist darüber hinaus weder vor, während oder nach der Reise berechtigt, Beanstandungen der Reisenden im Namen von Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH anzuerkennen.
  9. Sofern in dieser BRB-Gruppe nichts Abweichendes zu den ARB geregelt ist, gelten diese auch bei einer Gruppenreise in der bezeichneten Art.

Stand der ARB: 09.07.2024 / ©JD

Reiseveranstalter:

Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH
Wilhelmstr. 9
70182 Stuttgart
Telefon: +49 6257 99819-0
Email: info@freizeit-aktiv.de
www.freizeit-aktiv.de

Kontaktdaten der Marke afrika TOURS:
Telefon +49 711 12045525
E-Mail: info@afrika-tours.reisen
www.afrika-tours.reisen

Handelsregister Stuttgart B 766892

Datenschutzhinweis:

Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und der Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH und deren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen, die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden.

Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf https://www.freizeit-aktiv.de/datenschutz.html  hinterlegt, können unter den Kontaktdaten der Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

Fernabsatzverträge:

Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

Reiseversicherungen:

Freizeit-Aktiv Studienreisen GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Darüber hinaus wird dringend empfohlen, beim Abschluss der Versicherung auf einen eingeschlossenen oder separat abzuschließenden Pandemieschutz zu achten.